Fragen und Fakten

Gebühren, Abgaben und Kostenersätze

Gebühren, Abgaben und Kostenersätze

Leerstandsabgabe

Erklärung zur Leerstandsabgabe

Freizeitwohnsitzabgabe

Erklärung zur Freizeitwohnsitzabgabe

Pflichten der Hundehalter

Verordnung vom 15.12.2020 über Pflichten der Hundehalter

Häufig gestellte Fragen

Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite des Recyclinghofes.

Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite des Häckselplatzes.

Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Postpartnerstelle.

Es handelt sich um ein Service der Gemeinde. Das Essen kommt vom Haus zum Guten Hirten und wird von ehrenamtlichen Fahrern ausgeliefert. Es kann zwischen mehreren Menüs täglich ausgewählt werden. Eine An- und Abmeldung des Essens ist bis spätestens 08.45 Uhr desselben Tages in der Gemeinde möglich.

Ein Verlustanzeige ist in der Gemeinde zu machen.

In der Gemeinde gibt es auch ein Fundamt.

Wasserhärte

  • Mils Süd bis Bauhof ca. 13,5°dH
  • Mils Nord ab Bauhof ca. 10,50°dH

Jährliche Trinkwasseruntersuchungen

Sämtliche gezogene Wasserproben entsprachen zum Untersuchungszeitpunkt den Anforderungen der Verordnung "Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch", BGBl. 304/2001 i.d.g.F.

Die Wässer sind derzeit zur Verwendung als Trinkwasser geeignet. >>zur Analyse 2023

Die Anmeldung zu einer Gemeindewohnung erfolgt über den Wohnungserhebungsbogen. Dieser ist auf der Homepage abrufbar und befüllt in der Gemeinde abzugeben. Es gibt keine Reihung der Wohnungswerber. Erfolgt im Dorfblatt die Ausschreibung für eine Wohnung der Gemeinde, dann muss das unter Umständen schon mit einem Wohnungserhebungsbogen kundgemachte Interesse schriftlich, mündlich oder telefonisch erneuert werden.

Die Gemeinde verkauft keine Grundstücke.

Ein Antrag auf Mietzinsbeihilfe kann gestellt werden, wenn der Antragsteller seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Mils seinen Hauptwohnsitz hat.

Zuständig in der Gemeinde ist das Melde- und Steueramt. Alle relevanten Informationen finden Sie auf help.gv.at (Bundeskanzleramt).

Beachten Sie dazu unseren Bauratgeber.

Beachten Sie dazu unseren Bauratgeber.

Legalisator in Mils

Bernd Schnitzer

0664 414 85 80

Der Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge etc., zuständig.

Seine Aufgabe ist Beglaubigung von Unterschriften durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen.

Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.

Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Mils wohnhaft und mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Sie muss dem Legalisator persönlich bekannt sein oder seine Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.

Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.

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