Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Mils ist bemüht, ihre Website https://mils-tirol.at/ im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://mils-tirol.at/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert wird für einzelne Formularelemente wird nur zum Teil erfüllt damit sind diese nicht gänzlich barrierefrei. Es ist geplant, in Zukunft nach Möglichkeit diese barrierefrei zu erstellen.

Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert wird für unsere Office-Dokumente (Word, PDF, Excel) nicht erfüllt damit sind diese nicht barrierefrei. Es ist geplant, in Zukunft nach Möglichkeit diese barrierefrei zu erstellen.

  1. b) Unverhältnismäßige Belastung
  2. c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Ausnahme: Alle Inhalte, die als Archiv gelten, für laufende Verwaltungsverfahren nicht benötigt werden und nach dem 23. September 2019 nicht mehr überarbeitet werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.9.2020 erstellt.

Es wurden ausgewählte Webseiten einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Form einer von einem Dritten (Web-Agentur) vorgenommenen Bewertung unterzogen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 20.10.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte und die Barrierefreiheit unserer Website werden nach Möglichkeit laufend verbessert. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, so sind wir bemüht, diese zu beseitigen. Ebenso erhalten Sie Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte.

Bitte wenden Sie sich bitte über folgende Möglichkeiten an uns:

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes  durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

 

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