Die ID Austria löst Handy Signatur ab

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Ab 5. Dezember 2023 wird die Handy-Signatur und die Bürgerkarte von der ID Austria abgelöst.

Was ist die ID Austria, was kann man damit tun und welche Vorteile hat man? Ist die Nutzung freiwillig oder Pflicht, und kann ich die Umstellung selbst übernehmen oder muss ich dafür zum Amt gehen? Hilfreiche Videos und alle Details finden Sie auf >>www.oesterreich.gv.at/id-austria!

1. ID-Austria – was ist das?

Die ID Austria ist eine elektronische Identität für Bürgerinnen und Bürger, und somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services im behördlichen und wirtschaftlichen Umfeld. Sie ist die Weiterentwicklung der Handy-Signatur und Bürgerkarte und erfüllt laut Hersteller die höchsten datenschutzrechtlichen Standards.

Die Aktivierung und Verwendung der ID Austria ist kostenlos und ein „Kann“. Es ist kein „Muss“, denn Behördenwege können auch in Zukunft persönlich, ohne digitale Anwendungen, abgewickelt werden. Will man jedoch von den digitalen Funktionen und Vorteilen profitieren, stehen Ihnen ab 5. Dezember 2023 zwei Varianten zur Verfügung:

  • ID Austria mit Basisfunktion
  • ID Austria mit Vollfunktion

2. Funktionen und Vorteile

ID Austria Funktionen und Vorteile

3. Wie erhalte ich die ID Austria?

Es gibt unterschiedliche Wege, je nachdem, ob sie Ihre Handy-Signatur bei einer Behörde²)(z.B. Magistrat, BH, Gemeinde, FinanzOnline) oder nicht behördlich (z.B. Mobilfunkanbieter, Postamt, Bank) oder noch gar nicht registriert haben:

  1. Ich habe eine behördlich ausgestellte Handy-Signatur:
    Super, Sie können die Umstellung zu Hause selbst vornehmen (ohne Behördengang)! Wenn Sie sich ab 5. Dezember anmelden, wird der Umstieg zur ID Austria automatisch durchgeführt. Einfach die App „Digitales Amt“ herunterladen und mit Handy-Signatur anmelden. Für die Vollversion ist eine österreichische Pass- oder Personalausweisnummer erforderlich.
  2. Ich habe eine nicht behördlich ausgestellte Handy-Signatur:
    Wie unter 1. können Sie selbst umsteigen, jedoch nur auf die Basisversion. Für die Vollversion müssen Sie sich bei der Behörde neu registrieren.
  3. Ich habe noch keine Handy-Signatur:
    Sie müssen sich bei der Behörde neu registrieren.

4. Neu-Registrierung

Wenn eine Neu-Registrierung bei der Behörde (BH, Wohnsitzgemeinde/Passanträge) notwendig ist (siehe oben Pkt 2. und 3.), können Sie auch zur  Gemeinde Mils als Registrierungsstelle kommen, da sie auch für die Entgegenahme von Passanträgen ermächtigt ist. Für einen Termin sind bis zu 30 min. einzuplanen* und folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Behördliche Voraussetzungen:
  • Vollendetes 14. Lebensjahr
  • Österreichischer Staatsbürger (ausländ. Bürger müssen zur Landespolizeidirektion)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein mit Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Aktuelles Passfoto
Technische Voraussetzung:
  • Smartphone* und die Installation der App „Digitales Amt
  • Smartphone IOS 12 (2018, oder jünger) oder Android 8 (2017 oder jünger)
  • Biometrische Authentifizierung aktiviert: Gesichtserkennung oder Fingerabdruck
  • Genehmigung für Zugriff auf Kamera in App
  • Internetfähiges Zweitgerät

TIPPS! >>www.oesterreich.gv.at/u/checklist-regbehoerde

¹) Die Vollversion kann auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel statt eines Smartphones zur 2-Faktor-Authentifizierung verwendet werden.
²) Ob Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, können Sie auf a-trust.at/konto in der Information zu Ihrem Zertifikat einsehen.
³) Nutzen Sie die Checkliste und die Vorregistrierung, um Ihre Registrierung bei der Behörde effizienter durchzuführen.

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