Tiersitting: Weder Nachbarschaftsdienst noch Studentenjob!

Tiersitting

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Das sogenannte Tiersitting ist eine praktische Dienstleistung für Menschen mit Haustieren. Speziell bei Hundehalterinnen und -haltern erfreut sie sich immer größerer Beliebtheit. Dabei gilt es zu beachten, dass Tiersitting eine meldepflichtige gewerbliche Dienstleistung ist, unterbleibt die Meldung bei der Behörde, handelt es sich um strafbare Schwarzarbeit.

„Hunde brauchen ihrer Rasse entsprechenden artgerechten Auslauf, der ihnen von ihren Halterinnen und Haltern manchmal aus verschiedensten Gründen nicht geboten werden kann. In solchen Fällen ist es oft die ideale Lösung, eine professionelle Tiersitterin oder einen professionellen Tiersitter zu beauftragen. Dabei sollte man allerdings über die wichtigsten Rahmenbedingungen Bescheid wissen“, sagt Bernadette Bodner-Pernlochner, Berufsgruppensprecherin der Tierbetreuer in der Tiroler Wirtschaftskammer. Denn bei Tiersitting handelt es sich weder um eine Art von Nachbarschaftsdienst noch um einen Nebenjob für Studentinnen und Studenten, die sich etwas dazu verdienen möchten, sondern um ein freies Gewerbe. Das heißt, dass Tiersitterinnen und Tiersitter mindestens 18 Jahre alt sein und ihre Tätigkeit unbedingt bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden müssen, wenn sie sie regelmäßig und selbstständig ausüben. Tun sie das nicht, handelt es sich um Schwarzarbeit, die von den Behörden entsprechend kontrolliert und bestraft wird.

Im Rahmen ihrer gewerblichen Dienstleistung betreuen Tiersitterinnen und Tiersitter Tiere im Freien oder in Räumlichkeiten, die der Dispositionsbefugnis der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber unterliegen. Bei Hunden zählen beispielsweise die Fütterung, die Pflege und die individuell angepasste Bewegung zu ihren Aufgaben.

Eine Frage, die dabei in der Praxis sehr wichtig ist, ist die der Haftung im Fall eines durch den Hund verursachten Schadens. „Die Rechtslage ist hier eindeutig: Im Schadensfall haftet immer die Person, die zum Zeitpunkt des Schadens für die Verwahrung bzw. Betreuung des Tieres verantwortlich war. Das heißt, wenn die Tiersitterin oder der Tiersitter damit beauftragt ist, den Hund zu betreuen und dafür bezahlt wird, trägt sie oder er auch die Verantwortung für Schäden an Personen, Objekten oder anderen Tieren“, weiß Bodner-Pernlochner.

Die Expertin rät grundsätzlich dazu, dass Tierbesitzer und Tiersitter schon im Vorfeld der Betreuung alle Rahmenbedingen – auch in Hinblick auf den Tierschutz – abklären sollten: „Das dient der Absicherung und der Vertrauensbildung zwischen den Menschen und kommt letztlich dem Wohl des Tieres zugute!“ Professionelle Tiersitterinnen und Tiersitter in Ihrer Umgebung finden Sie im Firmen A-Z der Wirtschaftskammer unter www.firmen.wko.at – Suchbegriff „Tierbetreuer“.

Freundliche Grüße

Bernadette Bodner-Pernlochner, Berufsgruppensprecherin

Dr. Waltraud Stibernitz, Fachgruppenobfrau

Mag. Mst. Patrick Rauter, Fachgruppengeschäftsführer

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