FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen und Antworten.

Welche Härte hat das Wasser in Mils?

Mils-Nord (nördlich des Mühlenwegs/Engstelle): 10,0 °dH

Mils-Süd (südlich des Mühlenwegs/Engstelle): 13,7 °dH

Wie ist die Wasserqualität in Mils?

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 6 bakteriologische und 30 chemisch-physikalische Wasserproben zur Gewährleistung der Wasserqualität im Versorgungsgebiet Mils gezogen. Die Untersuchungsergebnisse entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Im Rahmen des Untersuchungsumfanges waren keine Pestizide nachweisbar. Diese Veröffentlichung entspricht der Informationspflicht gemäß der Trinkwasserverordnung i.d.g.F.. 

Eine einwandfreie Wasserqualität wurde bestätigt. Dieses Wasser ist auch hervorragend zur Zubereitung von Babynahrung geeignet.

Zu den Wasseranalysewerten Mils-Nord (nördlich des Mühlenwegs/Engstelle)

Zu den Wasseranalysewerten Mils-Süd (südlich des Mühlenwegs/Engstelle)

Lärmschutzregeln

In der Gemeinde Mils gelten folgende Verbote für lärmerregende Haus- und Gartenarbeit (Rasenmähen, lärmerregende Maschinen, etc.): 

  • Werktags (Montag bis Samstag) von 12 bis 14 Uhr und 20 bis 6 Uhr (Ruhezeit).
  • Sonn- und Feiertagen: ganztägig.

Anrainerverpflichtungen: Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet gelten folgende Verpflichtungen für Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr auf Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft. Die gleiche Verpflichtung trifft auch die Eigentümer von Verkaufshütten.

  • Schneeräumung und Entfernung von Verunreinigungen auf Gehsteigen u. -wegen. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1m zu betreuen.
  • Streuung bei Schnee und Glatteis
  • Entfernung überhängender Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern.

Diese gesetzlichen Anrainerverpflichtungen beruhen auf § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960).