Antragstellung bei der Gemeinde Mils
Als besonderen Service nehmen einige Gemeinden (obwohl sie keine Passbehörden sind) in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, in der Steiermark, in Tirol und in Vorarlberg Anträge zur Ausstellung von österreichischen Reisepässen entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter.
Voraussetzung ist, dass die Person in der betroffenen Gemeinde mit einem Wohnsitz gemeldet ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Alter Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen).0
- 1 Passfoto (EU-Passbildkriterien) nicht älter als ein halbes Jahr.
- Falls sich Daten geändert haben (Name, akad. Grad, etc.), entsprechende Nachweise mitbringen.
- Ist kein Reisepass vorhanden, der alte Reisepass länger als 10 Jahre abgelaufen und auch kein Personalausweis vorhanden, benötigen wir alle Urkunden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Nachweis akad. Grad).
- Ist der Antragsteller minderjährig, muss der gesetzliche Vertreter anwesend sein und sich ausweisen können; sind die Eltern geschieden, muss der Obsorgebeschluss mit Rechtskraftstempel des Gerichtes vorgelegt werden.
- Bankomatkarte.
- eventuell Smartphone – falls noch keine ID Austria aktiviert.
Details zu Kosten und Antragsstellung finden Sie unter folgenden Links: