Hochzeitsjubiläum – Jubiläumsgabe Land Tirol 2025

Das Land Tirol gewährt bei der Feier einer Jubelhochzeit (50, 60 oder 70 Ehejahre) eine Jubiläumsgabe. 

Die Jubiläumsgabe beträgt: 

Ehringe Hochzeitsjubiläum

Goldene Hochzeit (50 Jahre) – 750 Euro
Diamantene Hochzeit (60 Jahre) – 1.000 Euro
Gnadenhochzeit (70 Jahre) - 1.100 Euro

Voraussetzungen:

  • EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute
  • Gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mind. 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit
  • Bestehende eheliche Lebensgemeinschaft

Der Antrag auf Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Tirol aus Anlass der Feier einer Jubelhochzeit ist von den Eheleuten spätestens innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen. Melden Sie sich bitte im Gemeindeamt oder kommen Sie persönlich mit einer Kopie Ihrer Heiratsurkunde vorbei.

Der Antrag für die Jubiläumsgabe muss von beiden Eheleuten sowie von der Bürgermeisterin unterschrieben werden und wird zur Genehmigung an das Land Tirol geschickt.


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